Wie wird bei einem versäumten Leistungsnachweis an der Berufsfachschule verfahren?

Versäumt ein Schüler mit ausreichender Entschuldigung einen Leistungsnachweis, erhält er einen Nachtermin. Versäumt er den Nachtermin mit ausreichender Entschuldigung, so kann eine Ersatzprüfung angesetzt werden. Versäumt er mehrere Leistungsnachweise, so kann je Fach ein Nachtermin für mehrere
Leistungsnachweise angesetzt werden.
Eine mündliche Ersatzprüfung kann angesetzt werden, wenn in einem Fach mit Schulaufgaben und Kurzarbeiten die mündlichen Leistungen eines Schülers aufgrund seiner Versäumnisse nicht hinreichend beurteilt werden können.
Eine schriftliche Ersatzprüfung kann auch in einem Fach ohne Schulaufgaben und Kurzarbeiten angesetzt werden, wenn der Schüler wegen seiner Versäumnisse nicht hinreichend mündlich geprüft werden konnte.
Mit dem Termin ist dem Schüler der Prüfungsstoff bekannt zu geben.
Bemerkung:
Der nachgeholte Leistungsnachweis muss mit dem versäumten Leistungsnachweis vergleichbar sein. Wurde eine Schulaufgabe versäumt, ist auch eine Schulaufgabe nachzuholen. Wurde eine Kurzarbeit versäumt, ist auch diese nachzuholen. Ein Referat ersetzt nicht den Nachtermin für eine Kurzarbeit. Es kann aber zusätzlich
vergeben werden.
Erst wenn auch der Nachtermin versäumt wurde, kann eine Ersatzprüfung angesetzt werden. Hier kann eine schriftliche oder mündliche Prüfung eine Kurzarbeit ersetzen.

Zuletzt aktualisiert am 24.06.09 von WGrossmann.

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