Wo darf ich in der Schule rauchen?

Das Gesundheitsschutzgesetz (GSG) trifft eine umfassende und eindeutige Regelung auch für das Rauchverbot an den Schulen. So ist nach Art. 2 Nr. 2 Buchst. a und b i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GSG in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, zu welchen Schulen, schulische Einrichtungen und Schullandheime zählen, das Rauchen sowohl in den Innenräumen als auch auf dem Gelände ausnahmslos verboten. Gemäß der amtlichen Begründung sind unter Schulen alle Einrichtungen zu verstehen, „die überwiegend von Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Dazu gehören alle öffentlichen und privaten Schulen einschließlich der beruflichen Schulen, …"

Wird das Schulgelände sowohl von Schülerinnen und Schülern unter 18 Jahren als auch von erwachsenen Schülerinnen und Schülern genutzt, so erstreckt sich das gesetzliche Rauchverbot selbstverständlich auf das gesamte Schulgelände.

Zuletzt aktualisiert am 09.03.11 von WGrossmann.

Zurück