Darf ich in der Schule mein Handy benutzen?

Nach Art. 56 Abs. 5 BayEUGgilt: Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen Handys ausgeschaltet sein; Auch die Nutzung zum Filmen (Video) und Fotografieren ist nicht gestattet! Insbesondere ist es keinesfalls akzeptabel, dass unerlaubt angefertigte Bilder oder Filme im Internet erscheinen; Aus urheberrechtlicher Sicht handelt es sich dabei um Straftatbestände, die ggf. polizeilich verfolgt werden.

Die Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend von der Schule einbehalten werden.

Zuletzt aktualisiert am 05.12.13 von WGrossmann.

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