Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Die ausbildungsbegleitenden Hilfen sind ein Angebot an Auszubildende, bei denen durch mangelnde schulische Leistungen im schlimmsten Fall ein Ausbildungsabbruch droht.

Der Jugendliche oder der Betrieb muss sich bei der Arbeitsagentur Abteilung Berufsberatung melden. Hier wird durch den Berufsberater geprüft, ob abH notwendig ist.

Die Arbeitsagenturen haben Verträge mit regionalen Schulungsveranstalter geschlossen, z.B. der VHS, die für die Durchführung des Zusatzunterrichts qualifiziert sind.

Wenn eine Teilnahme befürwortet wird, findet der Stützunterricht in Kleingruppen statt – für den Auszubildenden und die Firma ohne Kosten. Außerdem gibt es eine sozialpädagogische Betreuung.

Viele Beispiele der Vergangenheit zeigen, dass bei mangelhaften Berufsschulleistungen durch eine abH ein erfolgreicher Ausbildungsabschluss geschafft werden kann!

Wendet euch bitte im Bedarfsfall an den Berufsberater eurer örtlichen Arbeitsagentur, am besten zusammen mit dem Ausbilder!

 

Link: Arbeitsagentur